Ortsverband Wolfratshausen

Ausblick auf die Klausurtagung Sommer 2020

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Wolfratshausen 05.06.2020 –

Ende Juli werden die Stadträtinnen und Stadträte in eine Klausurtagung gehen. Dabei werden alle wichtigen Bereiche angesprochen. Als der Haushalt für 2020 aufgestellt wurde, waren finanzielle Einbußen durch die Corona Pandemie noch nicht vorhersehbar. Wenn auch jetzt noch keine konkreten Zahlen auf dem Tisch liegen, so ist doch eines auf jeden Fall klar: Es muss alles auf den Prüfstand. Dabei gilt zuerst, zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen zu unterscheiden. Als größter Happen ist die Sanierung und Erweiterung der Grund-und Mittelschule am Hammerschmiedweg anzusehen.  Die Summe von etwa 60 Millionen Euro, die im Raum steht, wäre auch ohne die zu erwartenden Finanzeinbußen für die Stadt kaum zu schultern. Die CSU Fraktion wird sich hier konstruktiv an der Suche nach Lösungsmöglichkeiten beteiligen. Interessant ist auch die Frage, was uns der S-Bahnausbau nach Geretsried wirklich kosten wird und ob wir diese Kosten auch stemmen können.  Es lässt sich noch eine Reihe von „Baustellen“ anführen, wie z.B. die Frage nach einer neuen Unterbringung für die Feuerwehr oder die geplante Aufwertung der Altstadt. Doch zunächst stehen die Aussagen des Kämmerers im Mittelpunkt des Interesses. Man darf gespannt sein.

Natürlich ist es in solche Zeiten wichtig, alle finanziellen Hilfsmittel von Land und Bund auszuschöpfen.  Daher haben die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die CSU für die nächste Stadtratssitzung einen gemeinsamen Antrag vorbereitet, der folgendermaßen lautet:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Punkte 20, 23, 28, 35 d, e, f, i, 39 sowie 46 aus dem Konjunkturprogramm der Staatsregierung auf ihre Nutzbarkeit für die Stadt Wolfratshausen hin zu prüfen, sobald eine Konkretisierung der Vergabekriterien verfügbar ist.  Für Wolfratshausen nutzbare Förderungen sind dem Stadtrat vorzustellen. Zeitnah sind entsprechende Förderanträge bei den zuständigen Stellen zu stellen.  • Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Informationskampagne zu starten, durch die die unter den Punkten 16., 35.d und 35.e.genannten Maßnahmen potenziellen Nutzenden bekannt gemacht werden und sie motiviert werden, die staatliche Förderung zu nutzen.“

Über das Abstimmungsergebnis werden wir hier berichten.[/vc_column_text][vc_single_image img_size=”large” alignment=”center” style=”vc_box_shadow_3d”][vc_separator][/vc_column][/vc_row]